Personenbedingte Kündigungsgründe liegen in der Person des Arbeitnehmers, die dieser jedoch nicht ändern kann. Im Gegensatz zu seinem Verhalten hat der Arbeitnehmer auf diese persönlichen Umstände keinen Einfluss, wenn er die persönliche Fähigkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung verloren hat.
Eine personenbedingte Kündigung erfordert deshalb keine vorherige Abmahnung.
Beispiele für personenbedingte Kündigungsgründe sind z.B.:
- Lange Krankheit
- Behinderung
- Unvereinbarkeit mit Gewissen
- Unvereinbarkeit Glauben/Religion
- Fehlende Arbeitserlaubnis
- Fehlende fachliche Eignung (Noten, Prüfungen)
- Haftverbüßung
- Verlust des Führerscheins
Bei Kündigung wegen langer Krankheiten ist jedoch eine negative Zukunftsprognose Voraussetzung, welche dem Arbeitgeber nicht zugemutete werden kann. Vor einer solchen Kündigung müssen aber Wiedereingliederungsmaßnahmen aktiv vom Arbeitgeber versucht werden.
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