wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Kündigung

Verhalten nach Kündigung

Arbeitsrecht Anwalt Nürtingen Esslingen

1. Zunächst sollten Sie relativ zügig einen Rechtsanwalt aufsuchen, um sich beraten zu lassen, vor allem um eine mögliche Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen, welche innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss!

2. Zudem sollten Sie sich sehr zeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos bzw. arbeitsuchend melden, wenn Sie im Anschluss an die Kündigung noch keine neue Anschlussbeschäftigung in Aussicht haben. Wer sich zu spät arbeitslos meldet, riskiert eine Sperre der Sozialleistungen (Arbeitslosengeld) durch die Arbeitsagentur.

3. Wer gegen eine grundlose Kündigung nicht vorgeht, riskiert ebenfalls eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

4. Informieren Sie sich ggf. telefonisch vorab bei Ihrem Versicherungsmakler oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten des Verfahrens von der Versicherung getragen werden.

 

 
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

© Rechtsanwalt Daniel Ruehringer - Aichtal-Grötzingen bei Nürtingen